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MVZ – Übernahme von Arztsitzen erschwert?

Das neue Urteil über die Sitzeinbringung von Ärzten in ein Medizinisches Versorgungszentrum dürfte MVZ-Betreiber nicht erfreuen.

Das neue Urteil über die Sitzeinbringung von Ärzten in ein Medizinisches Versorgungszentrum dürfte MVZ-Betreiber nicht erfreuen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat Anfang Mai entschieden, dass Ärzte mindestens drei Jahre lang in einem MVZ mitarbeiten müssen, wenn sie ihren Sitz dort einbringen und dann in den Ruhestand gehen wollen. Bisher sind Fristen von drei bis sechs Monaten üblich. Mit dem BSG-Urteil ist der Weg der Sitzeinbringung in ein MVZ aufgrund von Zulassungsverzicht nun deutlich erschwert. De facto ist die Sitzeinbringung damit so unattraktiv, so dass es zukünftig diesbezüglich wohl nur noch wenige Anträge beim Zulassungsausschuss geben wird. Bereits bestandskräftig erteilte Anstellungsgenehmigungen bleiben davon unberührt und können auch Grundlage einer späteren Stellennachbesetzung werden. Die Entscheidung des BSG vom 4. Mai 2016 (AZ B 6 KA 21/15 R) ist formell bereits rechtskräftig, das Urteil ist jedoch noch nicht veröffentlicht worden, lediglich die Vorankündigung zur eigentlichen ausführlichen Entscheidungsbegründung, der sog. Terminbericht Nr. 19/16 - Fall Nr. 4 liegt derzeit vor. Ihr Ansprechpartner: Agran Bicaj Steuerberater Tel: 0211 17257-0 E-Mail: a.bicaj@egsz.de

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