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Antikorruptionsgesetz verabschiedet

Am 14.4. wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom Bundestag verabschiedet.

Am 14.4. wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom Bundestag verabschiedet. Damit ist der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Das Gesetz konnte somit noch vor der Sommerpause im Bundesgesetzblatt vom 3. Juni 2016 (BGBl I S. 1254) verkündet werden und am Tag danach, also am 4. Juni 2016, in Kraft treten. Was ist neu? Die Annahme, beziehungsweise das Versprechen, von Vorteilen gegen entsprechende Gegenleistung kann nun mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Der neue Paragraf 299a StGB soll strafrechtliche Lücken schließen. Im aktuellen Stand wurde ein Passus gestrichen, nach dem die Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geknüpft worden wäre. Rechtsexperten zufolge hätte dies zu einer ungleichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheit geführt, denn das Berufsrecht ist regional unterschiedlich geregelt. Somit hätte es vorkommen können, dass das gleiche Verhalten eines Arztes in einem Bundesland erlaubt und in einem anderen als Korrup-tion strafbar gewesen wäre. Zudem wurde kurz vor der Verabschiedung des Geset-zes ein Passus eingebracht, wonach Korruption im Gesundheitswesen als Offizialdelikt und nicht als Antragsdelikt ausgestaltet wird. Das bedeutet, dass entsprechende Taten von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt werden und ein Strafantrag nicht mehr nötig ist. Bestehende Kooperationsmodelle sollten daher mit Blick auf die neue Rechtslage einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Ihr Ansprechpartner: Agran Bicaj Steuerberater Tel: 0211 17257-0 E-Mail: a.bicaj@egsz.de

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