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Arztsitz-Verlegung von einem MVZ auf ein anderes MVZ

KV Hamburg unterstellt Rechtswidrigkeit, auch in einem „Mehr-Schritt-Verfahren“.
Der Berufsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) hat die Übertragung von angestellten Arztsitzen von einem MVZ auf ein anderes untersagt. Die KVH sieht derzeit weder eine rechtlich saubere Möglichkeit, einen angestellten Arztsitz unmittelbar von einem MVZ auf ein anderes zu übertragen, noch dies in einem „Mehr-Schritt-Verfahren“ durchzuführen. Da eine direkte Übertragung von angestellten Arztsitzen weder im Gesetz noch in der Bedarfsplanung vorgesehen ist, bediente man sich in der Praxis eines mehrstufigen Verfahrens. Danach überträgt ein MVZ-Träger die an den Arztsitz gebundene Zulassung zunächst auf einen Arzt, welcher aber sofort auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem anderen MVZ verzichtet. Die KVH hat die Strategie als rechtswidrig eingestuft, mit der Begründung, dass es rechtsmissbräuchlich sei, wenn ein Arzt sich um eine Zulassung bemühe, nur um sie einen Augenblick später wieder abzugeben. Dies widerspreche dem Sinn und Zweck der Umwandlung einer Angestellten- in eine selbständige Zulassung, da der Arzt auf diesem Weg das Recht erhalten solle, in eigener Praxis an der Patientenversorgung teilzunehmen und nicht mit Zulassungen zu „handeln“. Dies betrifft auch anstellende Ärzte, wenn diese Arztsitze auf eine andere Anstellung übertragen wollten. Die Entscheidung betrifft konkret zunächst nur die „Asklepios-Gruppe“, die Arztsitze von einem MVZ in Bergedorf auf ein MVZ in Harburg übertragen wollte. Allerdings erwartet die KVH eine gerichtliche Klärung der Fragestellung. [b]Ansprechpartner:[/b] Agran Bicaj Steuerberater Tel: +49-211-17257-0 E-Mail: a.bicaj@egsz.de

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